Montag, 13. Januar 2014

Organos Global Protection Initiative wird boykottiert


Durch einen freundlichen Hinweis Dritter wurden wir erst kürzlich auf eine sogenannte „Warnung“ im Internet aufmerksam gemacht, die wie folgt lautet:

„Warnung vor betrügerischer Homepage http://www.organosprotection.com" und zwar von, wie kann es auch anders sein, der Ärztekammer.

Gezielt will man die Menschen verunsichern und uns von unserer Aufklärungs- und Schutzarbeit abbringen. Und dafür ist anscheinend jedes unheilige Mittel recht. Wer schließlich straffrei töten darf, hat wohl in diesem Land gar nichts mehr zu befürchten. Es zeigt auf jeden Fall eines sehr deutlich, dass unser Einsatz bereits Wellen schlägt.

Neuerdings wird der Zugang zu unserem Wordpress-Blog http://www.organosinfo.wordpress.com auch auf irgendeine Weise blockiert, sodass wir keine Beiträge mehr bearbeiten können und aus diesem Grund nun auf diesen Blog ausweichen müssen.

Was wird uns angelastet?
Angeblich konnten „mehrere Geschädigte ausgeforscht werden, die entweder die angeforderten Widerspruchsdokumente nicht erhalten hätten oder sie nicht öffnen konnten“.

Punkt 1: Bei uns wurde an jeden, der den Unkostenbeitrag geleistet und das Dokument mit dem jeweiligen Länderwunsch auch angefordert hat, das Widerspruchsdokument zur Verhinderung einer Organentnahme versandt. Dieses wird jeweils bereits mit allen dafür notwendigen Daten von uns fertig ausgefüllt und vor Absendung nochmals in Bezug auf etwaige gesetzliche Änderungen hin überprüft, um somit Aktualität und Sicherheit zu gewährleisten. Dies kann jederzeit belegt und verifiziert werden.

Punkt 2: Seit wann müssen denn Geschädigte extra ausgeforscht werden? Ist es nicht so, dass sich diese in Wahrheit zuerst bei uns gemeldet hätten? Wie kann es „Geschädigte“ geben, von denen wir nichts wissen?

Punkt 3: Es wird bei Organos immer versucht, und zwar weit über das zu erwartende Maß hinaus, den Menschen zu helfen die notwendigen, vorenthaltenen Widerspruchsdokumente zu erhalten, und das völlig unwirtschaftlich, da wir dafür mitunter sehr aufwendige Recherchearbeit auf uns nehmen müssen, und zwar auf internationaler Basis, und in keinster Weise eine kommerzielle Seite betreiben (wie behauptet wird).

Punkt 4: Wir führen auch keine „Werbesendungen“ für Widerspruchsdokumente durch, wie von der österreichischen Ärztekammer behauptet wird. Wir werben nicht, wir warnen. Das ist nicht das Gleiche. Und darüber hinaus kursieren selbstverständlich auch keinerlei Spam-Sendungen von uns wie ebenfalls behauptet wird.

Punkt 5: Mitunter wird uns auch ein „fehlendes Impressum“ angelastet. Hierzu ist Folgendes zu sagen - Man kann nicht die österreichische Impressumspflicht auf alle Länder der Welt gleich anwenden – die Impressumspflicht ist nicht international, insofern „fehlt“ hier nichts, sondern dient lediglich dem Schutz der Betreiber, was in Anbetracht der Brisanz unseres Themas, wie man sieht, absolut notwendig ist. Wie wir auch bereits auf unserer Homepage detailliert ausgeführt haben - wir setzen uns für unsere Mitmenschen ein - wir opfern uns aber nicht - Aktivisten müssen ja nicht auch Märtyrer sein. Und mehr ist an diesem Mysterium des "fehlenden" Impressums auch schon nicht dran.

Punkt 6: Es wird uns auch von der Ärztekammer vorgeworfen, dass wir einen "Unkostenbeitrag" für die Widerspruchsdokumente in Österreich verlangen, da man dies selbst kostenfrei durchführen könnte.

Selbstverständlich kann sich jeder auch auf eigene Faust darum kümmern - man muss natürlich nicht die Widerspruchsdokumente über orgaNOs ordern. Haben wir auch nirgendwo jemals behauptet. Unser Aufruf gilt immer generell, sich durch einen jeweiligen landesspezifischen schriftlichen Widerspruch abzusichern – ob dies über uns, über jemand anderen oder eigenständig umgesetzt wird, ist dabei unerheblich – solange es sich eben um rechtlich gültige Widerspruchserklärungen oder die richtigen erforderlichen Eintragungen handelt.

Das Problem hierbei ist nur, wie wir leider festgestellt haben, dass falsche Informationen hierzu im Internet kursieren, veraltete Links zu überholten Formularen weiterleiten, von Widerspruchsregistern generell gesprochen wird, ohne auf jeweilige landesspezifische Regelungen und Unterschiede einzugehen und auch sogenannte „Nicht-Organspendekarten“ von diversen Organspende-Gegnern herausgegeben werden - wenngleich in guter Absicht, aber doch im falschen Glauben, dass diese „Karten“ in allen Ländern der Welt gleich anerkannt sind.

Und dies ist ein großer Irrtum, auf den wir immer hinweisen (müssen), da Menschen ansonsten in falscher Sicherheit gewogen werden. Genau aus diesem Grund haben wir uns auch die Mühe gemacht, sich gründlich mit jedem einzelnen Transplantationsgesetz und den jeweiligen Auflagen zu einem gültigen Widerspruch auseinanderzusetzen, um eben korrekte Informationen diesbezüglich geben zu können. Wir weisen auch diverse Organisationen/Blog-Betreiber, die „überholte“ Informationen diesbezüglich herausgeben, immer höflich darauf hin, aber leider wurden unsere Eingaben bis jetzt in den meisten Fällen nur ignoriert. Für uns nicht ganz nachvollziehbar, ehrlich gesagt.

Grundsätzlich gibt es selbstverständlich sehr viele Dinge, bei denen man auf den Dienst „anderer“ verzichten könnte, um „alles“ gleich selber zu machen: 

  • Man kann sich auch die Haare selber schneiden, 
  • das Auto eigenhändig reparieren, 
  • auch bei einer Klagssumme bis 5000 Euro sich selbst vor Gericht vertreten anstatt einen Rechtsanwalt zu bemühen etc.
Die Frage ist nur, ob das auch wirklich immer vernünftig ist?
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Es ist schon richtig, eine Eintragung im österreichischen Widerspruchsregister kann jeder kostenlos selbst durchführen, so Ferne man eben über die Eintragung grundsätzlich Bescheid weiß. Und weil das eben nicht so ist, klären wir unsere Mitmenschen auf. Es bleibt danach jedem selbst überlassen, die Unterlagen über Organos Protection zu bestellen. 


In Wahrheit ist dies für die meisten eine Frage der Bequemlichkeit und Sicherheit, um auch unseren zusätzlichen Service der Archivierung und Organwache zu nützen. Des Weiteren gilt diese legalisierte Ausweidung ja sogar für „Nichtösterreicher“ bzw. „Ausländer“ und nicht jeder versteht unbedingt Deutsch, noch ein Grund mehr also.

Darüber hinaus gibt es ja nicht nur in Österreich diese Regelung, sondern in vielen anderen Ländern. Allerdings mit jeweils völlig unterschiedlichsten Richtlinien, Auflagen und Sprachen zu berücksichtigen, mit denen sich allerdings die wenigsten auseinandersetzen möchten oder fremdsprachenbedingt auch können, und daher aus gutem Grund lieber „uns“ überlassen. Darüber hinaus sorgen wir für die Aktualität der jeweiligen Widerspruchsdokumente, die übrigens in zeitlichen Abständen immer wieder gerne verändert werden – um uns allen das Leben noch schwerer zu machen vermutlich.

Abgesehen davon, bestimmt selbstverständlich jeder für sich, für welche Länder er Widerspruchsdokumente anfordern möchte - unsere Organisation gibt jedenfalls kein bestimmtes Land vor, aber steht natürlich gerne unterstützend zur Seite. Es gibt 194 Länder der Welt und es bleibt jedem selbst überlassen, ob er diese für sein eigenes Land oder ein anderes Land, in das er reisen wird, anfordern möchte – es sei denn natürlich, die österreichische Ärztekammer möchte die Bürger auch hierin gerne bevormunden.

Punkt 7: Von der Recherche bis zur Ausstellung der aktuellen notwendigen Widerspruchsdokumente ist es mitunter ein sehr aufwendiger, mühsamer und kostenintensiver Weg für uns, sodass wir leider dadurch gezwungen sind einen Unkostenbeitrag zu verlangen. KEINER, der bei orgaNOs mithilft, verdient etwas daran, da wir eine rein ehrenamtlich geführte Organisation sind. Dieser Beitrag dient ausschließlich dazu, anfallende Kosten Dritter, die wir für unsere Arbeit mitunter einsetzen müssen, zumindest teilweise damit decken zu können.

Punkt 8: Nirgendwo wird allerdings erwähnt, dass wir in Einzelfällen für Personen in finanziell sehr schwierigen Situationen, die aber dringend Widerspruchsdokumente benötigen, diese gerne auch gratis ausstellen.

Dies einmal zu unserer „Verteidigung“ bzw. Richtigstellung bewusst falsch dargestellter Tatsachen.

Möchte man sich allerdings mit „echten“ Betrügern befassen, so sei bezeichnenderweise auf die interessante Fach-Lektüre mit dem Titel "Der ärztliche Abrechnungsbetrug" von Hellmann/Herffs verwiesen. Wenn ich mir den Hinweis erlauben darf, angesichts der Tatsache, dass man hierüber bereits ein mehrere hunderte Seiten umfassendes Gesamtwerk geschaffen hat, zeigt wohl unmissverständlich auf, dass es sich bei diesem Thema nicht um ein Einzeldelikt handeln wird. Dies nur als Bemerkung am Rande.

Unter „normalen“ Umständen würden wir sofort von unserem „Gegendarstellungsrecht“ (verankert im Presserecht) Gebrauch machen.  Eine Gegendarstellung hat den Zweck, sich gegen Behauptungen tatsächlicher Art zur Wehr zu setzen und den Leser über den wahren Sachverhalt aufklären zu können.

Allerdings sind bestimmte Medien kraft Gesetzes von der Möglichkeit der Gegendarstellung ausgenommen: amtliche Druckwerke, Schülerzeitungen, sowie Fahrpläne, Vereinsblätter, Kammermitteilungen, Werbeprospekte – kurz die so genannten publizistischen Hilfsmittel, die „im Verkehr, im häuslichen, geselligen, kulturellen, wissenschaftlichen oder religiösen Leben, im Vereinsleben, im Wirtschaftsleben, im Rahmen der Tätigkeit eines Amtes oder einer Interessenvertretung oder bei einer anderen vergleichbaren Betätigung als Hilfsmittel dienen” (§ 50 Abs 1 Z 4 MedienG). Wie praktisch für die Ärztekammer.


Zum Nachdenken: Wir möchten bei diesem dubiosen „Hirntod-Nichttod-Konzept“ auch einmal explizit auf etwas hinweisen, was womöglich von den Meisten nicht bewusst wahrgenommen wird und wo ein wesentlicher Irrtumsansatz besteht:

Nämlich, dass es für diejenigen, die davon profitieren lebende Menschen ihrer Organe zu berauben, um Einnahmen in Milliardenhöhen geht, gleichzeitig aber auch diejenigen sind, die die Regeln aufstellen, wann ein Mensch tot ist und wann nicht – und zwar völlig ungeachtet aller Gegenbeweise und sich damit ihren Taten- und Rechtsraum selbst definieren können, um ihr Werk ungehindert zu verrichten. Und im Zweifelsfalle sind sie dann auch noch einmal dieselben, die ihre Handlungen von einem aus ihrer eigenen Zunft untersuchen lassen können.

Genauso gut könnte man Kinderschänder und Vergewaltiger auch gleich ihr Verbrechen selbst neu definieren lassen - die würden sicher auch euphemistische Umschreibungen finden, sodass es nicht mehr nach Verbrechen klingt. Es beispielsweise als "forcierte emotio-neusoziale Zuwendung in einer kalten Welt" definieren und von einer eigens dafür eingerichteten "Schänderkammer" bestätigen lassen, dass Geschlechtsverkehr ja ohnehin ein Grundbedürfnis des Menschen und etwas ganz Natürliches ist. Fall abgehakt. Sollte man einmal darüber nachdenken. 


Wofür wir uns einsetzen, ist kein grünes Thema, es ist ein „rotes“. Wir sind nicht die Ersten, die sich dieses schwerwiegenden Themas angenommen haben und sicher auch nicht die Letzten, die durch jene, die satte Gelder mit Organen verdienen, Drohungen und Verleumdungen ausgesetzt sein werden. 

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen alles wieder ins rechte Licht rücken.

Ihr Roman Christian Renner
Mit-Initiator von orgaNOs Global Protection Initiative
 

stellvertretend für all jene, die sich bei Organos Protection für ihre Mitmenschen einsetzen und dieser ungeheuerlichen Beschuldigung mit ausgesetzt sind.

http://www.organosprotection.com
http://www.organosinfo.wordpress.com

https://twitter.com/orgaNOs_info



Nachtrag: Auf diesen Blog sind wir nur kurzzeitig ausgewichen.
Unseren Hauptblog finden Sie auf Wordpress: http://www.organosinfo.wordpress.com